BGH-Urteil - Bewertungsportal muss Posts prüfen

Wie kann sich ein Hotel gegen negative Bewertungen wehren, die auf einem Reiseportal anonym gepostet wurden? Der Bundesgerichtshof sagt: Wer ein Hotel auf einem Online-Portal bewerten will, muss dort Gast gewesen sein.

Bei anonymen Bewertungen ist es für ein Hotel schwer nachzuweisen, ob es den oder die Bewertende tatsächlich beherbergt hat. Der Bundesgerichtshof schützt nun die Hotels und sieht den Portalbetreiber in der Pflicht.

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